< PreviousBrauerei-Kultur | Schwarzbräu & I*AM Christoph Rehle, Leopold Schwarz, Josua Janda, Amani Schumm (v. l. n. r.)Schwarzbräu www.schwarzbraeu.de Marktplatz 6 86441 Zusmarshausen T: +49 (8921) 880 info@schwarzbraeu.de Schwarzbräu ist in und um Augsburg eine bekannte Marke. Die Plakat-Kampagnen der meistprämierten Brauerei Deutsch- lands sind legendär – jeder hat sein eigenes Kopfkino beim Vervollständigen des Satzes „Dieses Bier ist Premium und ...“. Und dennoch hat jede Ära ein Verfallsdatum. Mit dem Wunsch nach Veränderung und mit Blick in die Zukunft startete 2020 die Zusammenarbeit mit I*AM, der Agentur für Markenstrategie in Augsburg. „Von Anfang an fühlten wir uns fachlich, aber auch menschlich gut aufgehoben. Mit viel Feingefühl und Empathie ist I*AM auf unsere Wünsche eingegangen und hat uns geholfen ein klares Zielbild zu definieren. Sie haben uns auf eine Reise mitgenommen und sich als zuverlässiger und richtungsweisen- der Partner bewährt.“ (Leopold Schwarz) Mit Kopf und Herz Den Markenauftritt zu verändern, bedeutet einen großen, mutigen Schritt zu wagen. Ein gutes Ergebnis fordert eine intensive und selbstkritische Auseinandersetzung mit der Marke: Was soll sie in Zukunft bei den Kunden auslösen? Welches Gefühl soll die Marke transportieren? Was ist die Essenz der Marke? „Wir freuen uns sehr, dass uns die Herausforderung anvertraut wurde, ein solch spannendes Traditionsunternehmen strategisch und gestalterisch mit weiterentwickeln zu dürfen. Während der Zusammenarbeit mit Leopold Schwarz lernten wir nicht nur viel über die Brauerei, sondern auch über ihn. Und diese menschliche Seite ist ausschlaggebend für das Verständnis des Schwarzbräu- Gefühls. Diese Nähe findet sich in den zwölf neuen Etiketten wieder.“ (Christoph Rehle, Creative Strategist bei I*AM) Auf die Freiheit, fertig, Prost! 51 Ein Teil der Geschichte Leopold Schwarz strebt nach einem Markenbild, das den Menschen nachhaltig im Gedächtnis bleibt. Doch genauso wich- tig wie Erfolg am Markt ist die persönliche Ebene seiner Reise. Als Familienbrauer hat er die Tradition und Geschichte der Marke Schwarzbräu verinnerlicht und um seine Handschrift erweitert. Er hat den Markenkern von „Die feine Spezialität…“ hin zu „Auf die Freiheit!“ weiterentwickelt. Die Modifikationen vom Fahnenschwinger hin zum Freiheitskämpfer haben dazu geführt, dass diese Ikone stärker und sympathischer geworden ist. Und sein Mut bei der Neugestaltung der Etiketten wird noch Generationen nach ihm inspirieren, groß zu denken. „Wir sind die meistprämierte Brauerei in Deutschland und stehen für höchste Braukunst. Unsere Biere überzeugen durch ihren Genusswert. Schwarzbräu ist aber auch ein großer Teil meines Herzens. Und diesen Zweiklang hat I*AM mit unserem neuen Markenauftritt sensationell vereint.“ (Leopold Schwarz) I*AM www.i-am.design Gögginger Straße 105A 86199 Augsburg T: +49 (821) 66 00 400 hello@i-am.team Zwölf neue Etiketten und die Entdeckung des neuen Schwarzbräu-Gefühls – die Agentur für Markenstrategie I*AM macht es möglich 51Brillen mit Charakter 52Brillen-Kultur | Optik König Optik König Familie Kaneider www.optik-koenig.de Fuggerstraße 6 86150 Augsburg T: +49 (821) 355 28 info@optik-koenig.de Bei Optik König sieht man auf den ersten Blick, wie besonders das Sortiment ist. Manch ein Kunde wird überrascht sein, wie mit erstklassiger Beratung die ausgewählte Brille den persönlichen Charakter hervorhebt. Mit Akribie und Leidenschaft werden deshalb bei Optik König neue Hersteller, limitierte Editionen und ganz bestimmte Kollektionen entdeckt, ausgewählt und in schönem Ambiente präsentiert. Hier stimmt der Mix aus spannenden New- comern und etablierten Brillen-Manufakturen. eckig – rund uni – bunt individuell – speziell 53Die Leichtigkeit des Seins Eine Wanderung im schnellen Tempo trainiert die körperliche Fitness. Gut, wenn man dabei einen Rucksack trägt, der den Rücken entlastet, ohne auf notwendigen Tragekomfort und einfache Hand- habung verzichten zu müssen. Mit der überarbeiteten Speed Lite Serie bringt deuter seinen bisher leichtesten Wanderrucksack auf den Markt, der zudem durch seine Materialbeschaffenheit allen Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht wird. Es gibt ihn in sieben Größen von 13 bis 30 Litern. Ideal für Personen, die auf ambitio- nierten Bergtouren dynamisch und agil unterwegs sein wollen. Eine durchdachte Leichtbauweise, auf das Wesentliche reduzierte Funktionen, das bewährte deuter Lite Tragesystem macht diesen Rucksack zu einem wahren Leichtigkeits-Genie. deuter Sport www.deuter.com Daimlerstraße 23 86368 Gersthofen T: +49 (821) 4987-0 info@deuter.com Gepäck-Kultur | deuter 54Druck-Kultur | PURe ink systems Druckbeispiel gefällig? Sie halten es gerade in Händen. Brillant, leuchtend, nachhaltig. Hier ist die PURe-Reinheit drin. PURe-Druckfarben sind zu 100 % frei von allem, was nicht rein ist. Theoretisch essbar, aber man soll es ja nicht übertreiben ... PURe ist frei von allen Inhaltsstoffen, die für Mensch und Umwelt schädlich sein können: › PURe verzichtet zum Schutz der Drucker und Leser von Printprodukten auf Mineralöl, Mikroplastik und gentechnisch modifizierte Organismen. › PURe-Bindemittel sind zum Schutz des Klimas aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und frei von fossilem Kohlenstoff. › PURe verzichtet zum Schutz der Regenwälder auf Soja-, Palm- und Kokosöl. Kann man Natur drucken? Ja, mit PURe ® , der Druckfarbe mit Reinheitsgarantie – entwickelt und produziert in Augsburg für eine bessere Welt. Thomas Hauser, Herausgeber von Lust auf Gut Augsburg, ist von PURe überzeugt: „In Lust auf Gut bringen wir GUTES und GUT Gemachtes aus Stadt und Land zusammen. Durch den Druck mit PURe erhält unser Magazin maximale Strahl- kraft und ist frei von der bisher störenden Geruchsentwicklung pflanzenölbasierter Druckfarben.“ PURe ink systems the nature of ink www.pure-inks.com Fuggerplatz 8 86150 Augsburg T: +49 (821) 999 776-0 info@pure-inks.com 55Dringender GRUND, aktiv zu werden Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Bezahlt wird sie von Eigentümerinnen und Eigentümern von Grund- stücken, Gebäuden und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Berechnung der Grundsteuer wurde vom Bundesfinanz ministerium reformiert, ab 2025 wird sie auf Grundlage der neuen Regelung erhoben. Aber was bedeutet das jetzt genau? Was müssen Grundstückbesitzerinnen und -besitzer beachten, wie aktiv werden? Wir sprachen mit Andrea Seitz, Partnerin und Steuerberaterin bei SONNTAG, über die anstehende Reform und die notwendigen Schritte, die in diesem Zusammenhang notwendig sind. Liebe Frau Seitz, warum kommt der Grundsteuer eigentlich eine so hohe Bedeutung zu? Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Die Einnahmen daraus, immerhin aktuell fast 15 Milliarden Euro im Jahr, kommen ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute. Hiermit wird die Infrastruktur finanziert, Schulen, Kitas, Bäder, Büchereien usw. werden saniert. Die Kommu- nen sind auf die Grundsteuereinnahmen dringend angewiesen. Aber warum eine Grundsteuerreform? Gab es Beanstandungen? Das aktuelle System der Grundsteuerbewertung wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt. Die Berechnung basiert auf Grundstückwerten von 1964 im Westen und 1935 im Osten. Diese sogenannten Einheitswerte werden mit der sogenannten Steuermesszahl und anschließend mit dem Hebesatz multipliziert. Die Steuermesszahl ist, wie auch schon vergangenheit- lich, einheitlich festgelegt, der Hebesatz wird aber individuell von den Gemeinden bestimmt. Hinzu kommt, dass sich Grundstück- und Gebäudewerte seit 1935 bzw. 1964 erheblich verändert haben. Vergleichbare Immobilien in naher Lage können im Moment sehr unterschiedlich besteuert werden. Gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung wird also laut Bundesver- „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.“ Die Grundsteuerreform kommt mit großen Schritten auf uns zu. Was ist hierbei zu tun? 56SONNTAG direkt. persönlich. nah. www.sonntag.group Schertlinstraße 23 86159 Augsburg T: +49 (821) 570 58 0 ukm@sonntag-partner.de fassungsgericht verstoßen. Eine gesetzliche Neuregelung musste getroffen werden. Basis für die neue Grundsteuer sind die auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungstermin) rückwirkend ermittelten Grundsteuerwerte. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis dieser neuen Regelung erhoben. Können Sie diese Neuregelung kurz und knapp definieren? Kurz und knapp geht leider nicht. Für die Bewertung gelten unter- schiedliche Regelungen. Da die Reform zu scheitern drohte, wurde im Gesetz eine Länderausstiegsklausel aufgenommen. Sie ermög- licht es den Bundesländern, von den bundesweiten Bewertungs- regelungen abzuweichen. Welches Modell für die Bewertung des Grundstücks anzuwenden ist hängt davon ab, in welchem Bundes- land das Grundstück liegt. Des Weiteren kommt es auf die Art der Nutzung (z. B. eigene Wohnzwecke, Vermietung zu Wohnzwe- cken, Wohneigentümer, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke) an. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Saarland und Sachsen haben nach derzeitigem Stand von der Länderausstiegsklausel Gebrauch gemacht und berechnen ihre Grundsteuer nicht nach dem Bundes- modell. Auf Grundstücke, die nach dem Bundesmodell zu bewerten sind, findet das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren Anwendung. Was heißt das jetzt beispielsweise für Grundstücke, die in Bayern oder Baden-Württemberg liegen? Bayern nutzt das Flächenmodell. Für die Berechnung der Grund- steuer sind die Faktoren die „Fläche des Grundstücks“, die „Fläche des Gebäudes“ und die „Art der Nutzung der Immobilie“. Baden- Württemberg nutzt wiederum das modifizierte Bodenwertmodell. Hier sind die Faktoren die „Grundstückfläche“ und der „Boden richtwert“. Das klingt für mich als Laien kompliziert. Die erforderlichen Grundbesitzdaten liegen hoffentlich der Finanzverwaltung vor? Erfolgt die Berechnung automatisch? Leider nein. Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektro- nisch verwertbarer Form vor. Aus diesem Grund müssen für jeglichen Grundbesitz die Erklärungen abgegeben werden. Es gibt auch keine vorausgefüllten Steuererklärungen, wie es bei der Einkommen- steuererklärung in Teilen möglich ist. Der Eigentümer muss dem- nach sämtliche Werte ermitteln und entsprechend in der Steuer- erklärung angeben. Wo findet man die benötigten Angaben? Sie sind mitunter im Bauplan oder im Kaufvertrag zu finden. Entscheidend ist, ob die damalige Flächenberechnung nach den Neuregelungen erfolgt ist. Die Bodenrichtwerte könnten im Internetportal BORIS abgerufen werden. Des Weiteren sind einige Finanzverwaltungen dazu übergegangen, die bisher erklärten Daten (aus der letzten Hauptfeststellung) an die Grundstücks- eigentümer zu versenden. Die Daten gewährleisten selbstverständ- lich weder Vollständigkeit noch Richtigkeit der Angaben, dennoch sind sie ein Anhaltspunkt. Nicht zuletzt haben sich auch immer mehr Behörden (z. B. Katasterämter) dazu bereit erklärt, Daten online zur Verfügung zu stellen. Bayern stellt beispielsweise eine Kopie des „BayernAtlas“ mit der Datenfestschreibung zum 01.01.2022 ab dem 01.07.2022 zur Verfügung. Dieser ist abrufbar über den Zugang „www.elster.de“. Haben Eigentümerinnen und Eigentümer noch Zeit aktiv zu werden oder gibt es Fristen zu beachten? Aus bisher geführten Gesprächen haben wir die Erfahrung gemacht, das die Datenbeschaffung die größte Hürde für die Eigentümer ist. Daher empfehlen wir, zeitnah tätig zu werden. Die Zeit bis Juli sollte daher aktiv genutzt werden, sich vorzubereiten und die erforder- lichen Daten zu sammeln. Die Erklärungen selbst sind mit Stichtag 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen. Zu beachten ist auch, dass die Steuerer- klärung nur in begründeten Ausnahmefällen in Papierform einge- reicht werden kann. Damit soll für alle am Prozess beteiligten Stellen der Aufwand geringgehalten werden. Und: Für die elektronische Übermittlung ist eine ELSTERZertifizierung erforderlich. Aufgrund des hohen Aufkommens ist davon auszugehen, dass die Finanzver- waltung hierfür eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen wird. Für alle Fragen rund um die Grundsteuerreform bzw. bei der Erfassung der notwendigen Informationen greift Ihnen das SONNTAG-Grund- steuer-Team gerne unter die Arme. Liebe Frau Seitz, vielen Dank, dass Sie uns einen Einblick in die neue Grundsteuerreform gegeben haben. „Welches Modell für die Bewertung des Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück liegt.“ Beratungs-Kultur | SONNTAGGarten-Kultur | Bullinger Gartengestaltung„So was stellt man nur mit einem Team wie unserem auf die Beine!“ Herr Bullinger, Ihre Mitarbeiter lieben ihre Arbeit. Auf Fotoshootings umarmen sie sogar Bäume. Josef Bullinger: (lacht) Für das Bild haben wir tatsächlich einen Baumstamm ins Fotostudio gehievt. Bei uns wird richtig angepackt! Aber im Ernst: Unsere Mitarbeiter sollen mit ihrer Arbeit nicht nur zufrieden, sondern auch glücklich sein. Das ist mir wichtig. Und ich meine, sie sind es auch, zufrieden und glücklich. Sonst würden sie für den Fotografen wohl kaum auf einen Baum steigen. Kurzum: Wir sind ein hochmotiviertes Team! Glück, Zufriedenheit – wie gelingt Ihnen das bei Ihren Mitarbeitern? Glücklicherweise macht Gartenbau Spaß und bereitet Freude. Schließlich erschaffen wir Gärten, die unsere Kun- den wiederum lieben. Zu einem erfüllten Berufsleben ge- hört aber mehr: Zusammenhalt im Team, Wertschätzung der Arbeit, faire Bezahlung. Auch Aus- und Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle, auch bei uns. Sie bilden den Nachwuchs aus. Und unsere Azubis gehören zu den besten im Garten- und Landschaftsbau! 2019 haben wir uns sogar bei den WorldSkills in Kasan qualifiziert. Das war ein Erlebnis! Erfolge feiern, sich in unserem Betrieb Wissen aneignen, die Vorbereitung auf die Übernahme von Verantwortung später, im Berufsleben – das ist mir wichtig, das sollen junge Menschen bei uns erleben. Nicht zuletzt deshalb haben wir das Zertifikat „TopArbeitgeber“ der Region Donau-Ries erhalten, das dritte Jahr in Folge. Das freut mich ganz besonders. 59Next >